Rezensionen

*WERBUNG*

Hier findet ihr in diversen Unterkategorien Rezensionen verschiedenster Bücher/Materialien, die ich meist von den entsprechenden Verlagen oder Portalen zur Verfügung gestellt bekomme (entsprechend gekennzeichnet durch Angabe des Portals o.ä.). Vielleicht ergibt es sich aber auch normal gekauftes Material, das ich einfach toll finde, hier vorzustellen. Dabei ist mir wichtig: Ich rezensiere ausschließlich das, was ich selbst für sinnvoll halte und mir vorstellen kann in meinem Unterricht zu integrieren bzw. dort fest integriert ist. Selbstverständlich (ist für mich Ehrensache!) schreibe ich die Rezension ehrlich und möchte auch Nachteile oder Mängel benennen. Dies gehört für mich zu einer sinnvollen Rezension einfach dazu. Und ganz wichtig: ich bekomme keinerlei Geld oder Sonstiges für die Rezensionen, außer das Rezensionsexemplar selbst!


Kurzer rechtlicher Hinweis:
Um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen, benötigt man eine (möglichst schriftliche) Genehmigung der Schulleitung und muss eine Nebentätigkeit anmelden bzw. sich genehmigen lassen.
Außerdem sollte man sicherstellen, dass die Rezensionen nicht irgendwo mit Namen und “Statusbezeichnung” erscheinen.

4 Kommentare

  1. Anonym schrieb:

    Hallo! Weiß das Schulamt schon von deiner Nebentätigkeit? Das muss man als Nebenverdienst anmelden. Ist kein Scherz, muss man tatsächlich. Und damit man der Tatbestand der "Bestechlichkeit" umgeht (haben wir ja alle so unterschrieben, dass wir keine Werbung machen dürfen und nicht bestechlich sind) , ist es am besten, das Buch in der Schule allen Kolleginnen und Kollegen zugänglich zu machen, dann ist man auf der sicheren Seite. Viele Grüße, Anke

    • Hey Anke,danke, das weiß ich! Gewerbe/Nebentätigkeit (auch beim Schulamt) habe ich sowieso angemeldet, daher kein Problem. Das mit der Bestechlichkeit kenne ich so nicht, denn ich bekomme, wie meine Kolleginnen auch (gerade jetzt im Zuge des neuen Bildungsplans) immer wieder persönliche Prüfstücke von verschiedenen Verlagen… Läuft das dann auch unter Bestechlichkeit?Das Material in die Schule zu geben, ist aber auch ne gute Idee 🙂 Danke!

    • Anonym schrieb:

      Bestechlichkeit liegt doch nur vor, wenn du Gegenleistungen, die der Vorteilnahme dienen, erbringst, meine ich. Aber du rezensierst, hoffentlich wirklich ehrlich, als Gegenleistung. Wenn du nun entscheiden würdest, dass die nächsten Schulbücher von diesem oder jenem Verlag bezogen werden, weil du von dort besonders viele Prüfstücke bekommen hast. In der Realität wohl nicht der Fall, da ja die Entscheidung nicht bei einer Person liegt. Daher sehe ich keinen Grund für Bestechlichkeit. Ich wüsste allerdings auch nicht, dass ich unterschrieben habe, dass ich keine Werbung machen darf, außer im Bereich Politik, da darf ich als Beamter keine öffentliche Parteiwerbung machen. Vielleicht liegt das aber auch am Bundesland.Mit der Nebentätigkeit kenne ich mich zu wenig aus, ob man diese tatsächlich benötigt. Aber von einer Kollegin weiß ich beispielsweise, dass sie sogar bei einem Verlag direkt als Autorin arbeitet und auch Fortbildungen macht und Provisionen kassiert. Das ist eine legale Nebentätigkeit, die auch in keiner Weise mit einer Bestechlichkeit in Zusammenhang gebracht wird. LG Matthias

    • Hey,also, ich habe mich nochmal kundig gemacht und die entsprechenden rechtlichen Informationen ergänzt. Selbstverständlich soll hier alles rechtlich korrekt laufen!

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